Zuzahlung zu Fahrten und Beförderungskosten
mit der Taxen Zentrale
Jeder Patient zahlt bei jeder Transportart 10% der Fahrtkosten selbst, mindestens jedoch 5,-€ und höchstens 10,-€ je Einzelfahrt. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.
Auf Antrag ist eine Befreiung von der Zuzahlung bei Überschreiten der Belastungsgrenze möglich. Der Antrag muss grundsätzlich bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Nähere Informationen zum Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse.
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Zuzahlungsbefreiung in der Krankenversicherung Wenn bereits absehbar ist, dass die Belastungsgrenze überschritten wird, kann der Versicherte den jährlichen Zuzahlungsbetrag auf einmal an die Krankenkasse zahlen und dadurch direkt eine Zuzahlungsbefreiung erhalten. Das erspart das Sammeln der Zuzahlungsbelege. Sollte nicht absehbar sein, welche Kosten im Laufe eines Kalenderjahres anfallen, sollten der Patient und seine Angehörigen im gleichen Haushalt immer alle Zuzahlungsbelege aufbewahren. Überschreiten die Zuzahlungen im Kalenderjahr 2% (bei chronisch Kranken 1%) der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (auch Familien- oder Haushalts-Bruttoeinkommen abzgl. der Freibeträge), sollte der Versicherte sich dann mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Diese errechnet, ab wann die Voraussetzungen für die Zuzahlungsbefreiung erreicht sind. Der Versicherte erhält, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, für sich sowie seinen Ehegatten und die familienversicherten Kinder, die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben, für den Rest des Kalenderjahres eine Zuzahlungsbefreiung bzw. es werden zu viel gezahlte Zuzahlungen von der Krankenkasse zurückerstattet.